Hinweise zur Anmeldung Wiederholungsprüfung

Bitte beachten Sie, dass

  • für die Wiederholungsprüfung nur die Reglemente (Prüfungsordnung und Wegleitung) des Zeitpunkts der Erstprüfung gelten (siehe PO, Pkt. 6.4)
  • grundsätzlich die selben Daten wie in der regulären Prüfung zur Anwendung kommen (siehe Terminplan
  • es keine Vorgaben gibt, an welche Wiederholungsprüfung Sie sich anmelden. Die Wiederholungsprüfungen finden immer im Anschluss an die regulären Prüfungen (2 x jährlich) statt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Bestätigungen der Reflexionssitzungen eine Gültigkeit von 5 Jahren ab dem Datum der Bestätigung haben (zum Zeitpunkt der Wiederanmeldung).
  • Sie sich nicht für einzelne Prüfungsteile, sondern nur gesamthaft für alle nicht-bestandenen Prüfungsteile anmelden können. 
  • die erforderlichen Dokumente nach Aufforderung zur Einreichung bis zur Schliessung des online Portals hochgeladen werden können. Ein späteres Nachreichen ist nicht möglich.
  • unvollständige Dokumente zur Zurückweisung der Anmeldung führen. 

 

Prüfungsteil 1 / Begleitungskonzept

Ungenügende schriftliche Arbeiten müssen überarbeitet oder neu erstellt werden.

Eine Übersicht/Zusammenfassung der Überarbeitung (max. 1 Seite) muss der neu eingereichten Arbeit beigelegt werden.

 

Prüfungsteil 2 / Thematische Arbeit

Ungenügende schriftliche Arbeiten müssen überarbeitet oder neu erstellt werden.

Eine Übersicht/Zusammenfassung der Überarbeitung (max. 1 Seite) muss der neu eingereichten Arbeit beigelegt werden.

 

Prüfungsteil 3 / Fachgespräch

Spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist müssen alle erforderlichen Unterlagen für den Prüfungsteil 3 (Begleitungskonzept, thematische Arbeit sowie der Begleitungsnachweis) nochmals eingereicht werden, auch wenn die Dokumente keine Änderungen vorweisen.

 

Prüfungsteil 4 / Livebegleitung

Keine schriftliche Vorbereitung.